Entsprechenserklärung der SIMONA AG
zum Deutschen Corporate Governance Kodex


Vorstand und Aufsichtsrat haben am 10. März 2011 die folgende Entsprechenserklärung
gemäß § 161 AktG abgegeben:


Die SIMONA AG entsprach seit der ersten Entsprechungserklärung im März 2003 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance  Kodex und wird diesen mit folgenden Abweichungen entsprechen:

  • Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen wird
    noch nicht elektronisch übermittelt. Dazu liegen die Zustimmungserfordernisse nicht
    vor. Eine zusätzliche Übermittlung auf elektronischem Wege ist aus Sicht von
    SIMONA selbst bei Erfüllung der Zustimmungserfordernisse nicht praktikabel, da
    Namen und E-Mail-Adressen der Aktionäre nicht vollständig zur Verfügung stehen.
    (Kodex Ziffer 2.3.2)
 
  • Die Vorstandsverträge enthalten zurzeit keine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für
    außerordentliche Entwicklungen. Eine außerordentliche Entwicklung besteht aus
    Sicht von SIMONA vor allem in einer „Change of Ownership“. Für diesen Fall
    enthalten die Vorstandsverträge keine Klausel aufgrund der Anspruch auf eine
    gesonderte Zahlung besteht. Daher ist die Vereinbarung einer
    Begrenzungsmöglichkeit aus Sicht von SIMONA nicht erforderlich. (Kodex Ziffer
    4.2.3)
 
  • Die Hauptversammlung der SIMONA AG hat am 23. Juni 2006 mit der nötigen
    Dreiviertel-Mehrheit beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht
    individualisiert, sondern nur gemeinschaftlich zu veröffentlichen; aufgeteilt nach fixen
    Bezügen und nach erfolgsbezogenen Komponenten. (Kodex Ziffer 4.2.4)
 
  • Der Aufsichtsrat hat bisher keinen Nominierungsausschuss gebildet. Die Vertreter der
    Anteilseigner im Aufsichtsrat beraten bereits bisher Wahlvorschläge getrennt, so dass
    die formale Bildung eines Normierungsausschusses aus Sicht von SIMONA nicht
    erforderlich ist. (Kodex Ziffer 5.3.3)
 
  • Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine ihrer Verantwortung und ihrem
    Tätigkeitsumfang Rechnung tragende Vergütung. Die Vergütung enthält über die in
    der Satzung bestimmte feste Vergütung keine erfolgsorientierten
    Vergütungskomponenten. Die Hauptversammlung ist allerdings ermächtigt, eine vom
    Erreichen oder Überschreiten von Unternehmenskennzahlen abhängige Vergütung
    des Aufsichtsrates zu beschließen. Aufgrund der Gesamtvergütungsstruktur hält
    SIMONA diese Regelung für das geeignetste Vergütungsmodell für die Arbeit des
    Aufsichtsrates. (Kodex Ziffer 5.4.6 Abs. 2)
 
  • Konzernabschlüsse und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen
    Fristenregelungen öffentlich zugänglich gemacht. Aufgrund des definierten Procedere
    der Jahresabschlusserstellung mit dem Ziel höchster Transparenz und Genauigkeit
    ist eine frühere Veröffentlichung aus Sicht von SIMONA nicht mit der erforderlichen
    Qualität möglich.(Kodex Ziffer 7.1.2)
 

Kirn, im März 2011
SIMONA AG

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