Die SIMONA AG entsprach seit der ersten Entsprechungserklärung im März 2003 den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex und wird diesen mit folgenden Abweichungen
entsprechen:
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Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen wird
noch nicht elektronisch übermittelt. Dazu liegen die Zustimmungserfordernisse nicht
vor. Eine zusätzliche Übermittlung auf elektronischem Wege ist aus Sicht von
SIMONA selbst bei Erfüllung der Zustimmungserfordernisse nicht praktikabel, da
Namen und E-Mail-Adressen der Aktionäre nicht vollständig zur Verfügung stehen.
(Kodex Ziffer 2.3.2)
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Die Hauptversammlung der SIMONA AG hat am 23. Juni 2006 mit der nötigen
Dreiviertel-Mehrheit beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht
individualisiert, sondern nur gemeinschaftlich zu veröffentlichen; aufgeteilt nach fixen
Bezügen und nach erfolgsbezogenen Komponenten. (Kodex Ziffer 4.2.4)
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Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine ihrer Verantwortung und ihrem
Tätigkeitsumfang Rechnung tragende Vergütung. Die Vergütung enthält über die in
der Satzung bestimmte feste Vergütung keine erfolgsorientierten
Vergütungskomponenten. Die Hauptversammlung ist allerdings ermächtigt, eine vom
Erreichen oder Überschreiten von Unternehmenskennzahlen abhängige Vergütung
des Aufsichtsrates zu beschließen. Aufgrund der Gesamtvergütungsstruktur hält
SIMONA diese Regelung für das geeignetste Vergütungsmodell für die Arbeit des
Aufsichtsrates. (Kodex Ziffer 5.4.6 Abs. 2)
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- Konzernabschlüsse und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen
Fristenregelungen öffentlich zugänglich gemacht. Aufgrund des definierten Procedere
der Jahresabschlusserstellung mit dem Ziel höchster Transparenz und Genauigkeit
ist eine frühere Veröffentlichung aus Sicht von SIMONA nicht mit der erforderlichen
Qualität möglich.(Kodex Ziffer 7.1.2)
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Kirn, im März 2011
SIMONA AG
Aufsichtsrat und Vorstand