Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland
geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale
Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher
Gesellschaften zu stärken. Grundlage ist der von der Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in der überarbeiteten
Fassung vom 18. Juni 2009. Die meisten Bestimmungen des Kodex werden von der SIMONA AG erfüllt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben darüber hinaus, soweit angesichts der im Unternehmen bereits
praktizierten Corporate Governance noch erforderlich, mit entsprechenden Maßnahmen auf die
gesetzgeberischen Vorgaben reagiert.
Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex
Einigen Bestimmungen des Kodex wird die SIMONA AG angesichts unternehmensspezifischer
Besonderheiten nicht entsprechen.
Einladung zur Hauptversammlung
„Die Gesellschaft soll allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und
Aktionärsvereinigungen die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt Einberufungsunterlagen auf
elektronischem Wege übermitteln, wenn die Zustimmungserfordernisse erfüllt sind.“ (Kodex
Ziffer 2.3.2)
Nach der Vorschrift des § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG müssen die Einberufung der Hauptversammlung
sowie die Einberufungsunterlagen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Diese
Veröffentlichung ist auch nicht durch anderweitige Publikation beziehungsweise Übermittlung der
Einberufungsunterlagen ersetzbar. Eine zusätzliche Übermittlung auf elektronischem Wege an alle
Bezugspersonen wäre aus Sicht der SIMONA AG selbst bei Erfüllung der Zustimmungserfordernisse
praktisch nicht durchführbar, da Namen und E-Mail-Adressen der Aktionäre nicht vollständig zur
Verfügung stehen. Die SIMONA AG vertritt daher die Ansicht, dass die zusätzliche Übermittlung der
Einberufung der Hauptversammlung auf elektronischem Wege nicht praktikabel ist. Insoweit wird daher
auch auf die Einholung der Zustimmungserfordernisse verzichtet.
Transparenz der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand
„
Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein
Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund
einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten
(Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Für die
Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und
gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr
abgestellt werden. Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der
Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 Prozent des
Abfindungs-Caps nicht übersteigen.“ (Kodex Ziffer 4.2.3, Abs. 4)
Die Vorstandsverträge enthalten zurzeit keine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für
außerordentliche Entwicklungen. Eine außerordentliche Entwicklung besteht aus Sicht von SIMONA vor
allem in einer „Change of Ownership“. Für diesen Fall enthalten die Vorstandsverträge keine
Klausel, aufgrund der Anspruch auf eine gesonderte Zahlung besteht. Daher ist die Vereinbarung
einer Begrenzungsmöglichkeit aus Sicht von SIMONA nicht erforderlich.
„
Die Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds wird, aufgeteilt nach fixen und variablen
Vergütungsteilen, unter Namensnennung offengelegt. Gleiches gilt für Zusagen auf Leistungen, die
einem Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit als
Vorstandsmitglied gewährt oder die während des Geschäftsjahres geändert worden sind. Die
Offenlegung kann unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit Dreiviertelmehrheit anderweitig
beschlossen hat.“ (Kodex Ziffer 4.2.4)
Die Hauptversammlung der SIMONA AG hat am 23. Juni 2006 mit der nötigen Dreiviertel-Mehrheit
beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert, sondern nur
gemeinschaftlich zu veröffentlichen; aufgeteilt nach fixen Bezügen und nach erfolgsbezogenen
Komponenten.
„
Die Offenlegung (der Vorstandsvergütung) soll in einem Vergütungsbericht erfolgen, der als Teil
des Corporate Governance Berichts auch das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder in
allgemein verständlicher Form erläutert.“ (Kodex Ziffer 4.2.5)
Der Vergütungsbericht wird als Bestandteil des Lageberichts veröffentlicht.
„
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung
erhalten. Die erfolgsorientierte Vergütung sollte auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg
bezogene Bestandteile enthalten. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Corporate
Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. Auch die
vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile
für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs-und Vermittlungsleistungen, sollen
individualisiert im Corporate Governance Bericht gesondert angegeben werden.“ (Kodex Ziffer
5.4.6 Abs. 2, 3)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine ihrer Verantwortung und ihrem
Tätigkeitsumfang Rechnung tragende Vergütung. Die Vergütung enthält über die in der Satzung
bestimmte feste Vergütung keine erfolgsorientierten Vergütungskomponenten. Die Hauptversammlung ist
allerdings ermächtigt, eine vom Erreichen oder Überschreiten von Unternehmenskennzahlen abhängige
Vergütung des Aufsichtsrates zu beschließen. Aufgrund der Gesamtvergütungsstruktur hält SIMONA
diese Regelung für das geeignetste Vergütungsmodell für die Arbeit des Aufsichtsrates. Die
Hauptversammlung hat für das Geschäftsjahr 2009 keine variablen Vergütungsbestandteile beschlossen.
Der Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt individualisiert im
Vergütungsbericht, der als Bestandteil des Lageberichts veröffentlicht wird.
Besetzung des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse
„
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der
Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung
geeignete Kandidaten vorschlägt.“ (Kodex Ziffer 5.3.3)
Der Aufsichtsrat hat bisher keinen Nominierungsausschuss gebildet. Die Vertreter der
Anteilseigner im Aufsichtsrat beraten bereits bisher Wahlvorschläge getrennt, so dass die formale
Bildung eines Normierungsausschusses aus Sicht von SIMONA nicht erforderlich ist.
Rechnungslegung
„
Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen
binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes öffentlich zugänglich sein.“ (Kodex Ziffer
7.1.2)
Konzernabschlüsse und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen Fristenregelungen
öffentlich zugänglich gemacht. Aufgrund des definierten Procedere der Jahresabschlusserstellung mit
dem Ziel höchster Transparenz und Genauigkeit ist eine frühere Veröffentlichung aus Sicht von
SIMONA nicht mit der erforderlichen Qualität möglich.
Aktienbesitz
Die Angabe der Anteilsquoten von Aufsichtsrats-und Vorstandsmitgliedern erfolgt im
Konzernabschluss beziehungsweise im Vergütungsbericht, der Bestandteil des Lageberichtes ist.
Darüber hinaus sind die Anteilsquoten im Internet ausgewiesen, soweit sie uns durch Über-oder
Unterschreiten meldepflichtiger Schwellenwerte angezeigt wurden.
Interessenkonflikte
Dr. Roland Reber wurde von der Hauptversammlung am 27. Juni 2008 erneut in den Aufsichtsrat
der SIMONA AG gewählt. Dr. Roland Reber ist gleichzeitig Geschäftsführer der Ensinger GmbH,
Nufringen. Die beiden Gesellschaften unterhalten gegenseitige Geschäftsbeziehungen, die zu üblichen
Marktbedingungen erfolgen. Sollte aus der Organfunktion von Dr. Roland Reber in einzelnen Punkten
ein wesentlicher Interessenkonflikt entstehen, wird er den Aufsichtsrat über den Interessenkonflikt
informieren und weder an der Diskussion noch an einer gegebenenfalls notwendigen Abstimmung zu
diesen Tagesordnungspunkten teilnehmen. Im Jahr 2009 haben sich keine Interessenkonflikte ergeben.
Veröffentlichung im Internet
Die SIMONA AG veröffentlicht Erklärung zur Unternehmensführung, Entsprechenserklärung,
Vergütungsbericht und Corporate Governance Bericht auch auf ihren Internetseiten. Darüber hinaus
werden alle relevanten Tatsachen unverzüglich im Internet publiziert, um eine breite Öffentlichkeit
zu sichern und unsere Aktionäre, die Finanzanalysten und vergleichbare Adressaten gleich zu
behandeln.
Kirn, Mai 2010
SIMONA AG
Aufsichtsrat und Vorstand