Vergütungsbericht der SIMONA AG



Vergütung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Personalausschusses die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Werner Marx sowie die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rolf Gößler und Roland Frobel an. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der SIMONA AG orientiert sich an der Größe unseres Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt.

Die Vergütung des Vorstandes ist leistungsorientiert. Sie setzt sich aus einer festen Vergütung und einem variablen Bonus zusammen. Beide Vergütungskomponenten werden jährlich überprüft. Zusätzlich werden beide Komponenten in Abständen von zwei bis drei Jahren auf der Grundlage einer Analyse der Einkommen überprüft, die vergleichbare Unternehmen an Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen. Die letzte Überprüfung fand 2009 statt.

Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten zudem einen Bonus, dessen Höhe von der Erreichung bestimmter, zu Beginn des Geschäftsjahres fixierter finanzieller Ziele abhängig ist, die sich an der Ergebnisentwicklung des Unternehmens orientieren. Die Bezüge des Vorstandes betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.553 TEUR (im Vorjahr 1.296 TEUR). Sie setzten sich aus 1.034 TEUR (im Vorjahr 988 TEUR) fester Vergütung und 519 TEUR (im Vorjahr 308 TEUR) Boni zusammen. Mitglieder des Vorstandes erhalten vom Unternehmen keine Kredite. Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen zugunsten von Vorstandsmitgliedern bestehen nicht.

Hinsichtlich der Bedingungen für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie Satzungsänderungen sieht die Satzung keine vom Aktiengesetz abweichenden Regelungen vor. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 84, 85, 133, 179 AktG.

Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstandes betrugen 592 TEUR (Vorjahr 853 TEUR). Die Pensionsrückstellungen für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder wurden in voller Höhe gebildet und beliefen sich zum 31. Dezember 2010 auf 7.756 TEUR (Vorjahr 8.507 TEUR).


Vergütung des Aufsichtsrates

Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie die Tätigkeit in Ausschüssen werden zusätzlich vergütet.


Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 10.000 EUR. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der Standardvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten hierfür eine weitere feste Vergütung in Höhe von 5.000 EUR. Mitgliedern des Aufsichtsrates werden sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie anfallende Umsatzsteuern ersetzt. Über die feste Vergütung hinaus kann die Hauptversammlung eine variable, vom Erreichen oder Überschreiten von Unternehmenskennziffern abhängige Vergütungskomponente beschließen. Für das Geschäftsjahr 2010 wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2010 keine variablen Vergütungsbestandteile beschlossen.

Die Bezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Jahr 2010 auf 121 TEUR (Vorjahr 121 TEUR). Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten vom Unternehmen keine Kredite. Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern bestehen nicht.

 

Kirn, im Mai 2011
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