Jährliches Dokument 2008

nach § 10 WpPG der SIMONA AG für die Zeit vom 01. Januar 2008 bis einschließlich 31. Dezember 2008:

 

Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat. Im Einklang damit stellt die SIMONA AG einmal jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in einem Jährlichen Dokument zusammen.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen werden, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die SIMONA AG besteht nicht. Soweit ein Dokument nur im Internet veröffentlicht wurde, kann dieses Dokument in gedruckter Form bei der SIMONA AG angefordert werden. 

 

In der Zeit vom 01. Januar 2008 bis einschließlich 31. Dezember 2008 hat die SIMONA AG folgende Informationen veröffentlicht:

(chronologisch sortiert)

Ad-hoc Meldung
31.01.2008 (SIMONA verkauft Joint Venture Anteile an GF Piping Systems)

Jahresabschluss SIMONA AG 2007

23.04.2008

Jahresabschluss SIMONA KONZERN 2007
23.04.2008

Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres 2008
23.04.2008

Bilanzpressekonferenz
24.04.2008

Einladung zur Hauptversammlung 2008
21.05.2008

Veröffentlichung Geschäftsbericht 2007

21.05.2008

Dividendenbekanntmachung
30.06.2008

Veröffentlichung Halbjahresbericht 2008
27.08.2008

Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2008
29.10.2008

Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben (Director's Dealings)
06.11.2008 (DGAP Meldung Herr Wolfgang Moyses)


Die auf diesen Internetseiten bereitgestellten Informationen stellen weder ein Angebot zum Erwerb von Aktien der SIMONA AG dar, noch gelten sie als Aufforderung zum Kauf oder zum Handel mit Aktien. Jede Entscheidung zur Investition in Aktien der SIMONA AG muss auf Basis des von der Gesellschaft genehmigten Börsenzulassungsprospektes erfolgen.

Sollte eine Information nicht an der angegebenen Stelle abrufbar sein, so senden wir Ihnen diese auf
Anfrage gerne zu:

SIMONA AG
Investor Relations
Teichweg 16
D - 55606 Kirn
Tel.: +49 (0) 67 52 14-383
Fax: +49 (0) 67 52 14-738
ir@simona.de

Wir weisen darauf hin, dass Informationen, auf die dieses jährliche Dokument verweist, veraltet
sein können. Das Jährliche Dokument der SIMONA wurde am 11.03.2009 an die BaFin gesendet.

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