Jährliches Dokument 2009

nach § 10 WpPG der SIMONA AG für die Zeit vom 01. Januar 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009:

 

Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat. Im Einklang damit stellt die SIMONA AG einmal jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in einem Jährlichen Dokument zusammen.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen werden, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die SIMONA AG besteht nicht. Soweit ein Dokument nur im Internet veröffentlicht wurde, kann dieses Dokument in gedruckter Form bei der SIMONA AG angefordert werden. 

 

In der Zeit vom 01. Januar 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 hat die SIMONA AG folgende Informationen veröffentlicht:

(chronologisch sortiert)

Jahresabschluss SIMONA AG 2008
28.04.2009

Jahresabschluss SIMONA KONZERN 2008
28.04.2009

Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres 2009
28.04.2009

Bilanzpressekonferenz
28.04.2009

Einladung zur Hauptversammlung 2009
05.06.2009

Veröffentlichung Geschäftsbericht 2008

20.05.2009

Ad-hoc Meldung "Simona im ersten Halbjahr"
31.07.2009

Dividendenbekanntmachung
03.08.2009

Ad-hoc Meldung "Erwägung Schließung Standort Würdinghausen"
13.08.2009


Veröffentlichung Halbjahresbericht 2009
26.08.2009

Ad-hoc Meldung "Bestätigung Schließung Standort Würdinghausen"
05 .11.2009

Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2009
10.11.2009

Erste Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden
23.11.2009

Zweite Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden
21.12.2009


Die auf diesen Internetseiten bereitgestellten Informationen stellen weder ein Angebot zum Erwerb von Aktien der SIMONA AG dar, noch gelten sie als Aufforderung zum Kauf oder zum Handel mit Aktien. Jede Entscheidung zur Investition in Aktien der SIMONA AG muss auf Basis des von der Gesellschaft genehmigten Börsenzulassungsprospektes erfolgen.

Sollte eine Information nicht an der angegebenen Stelle abrufbar sein, so senden wir Ihnen diese auf
Anfrage gerne zu:

SIMONA AG
Investor Relations
Teichweg 16
D - 55606 Kirn
Tel.: +49 (0) 67 52 14-383
Fax: +49 (0) 67 52 14-738
ir@simona.de

Wir weisen darauf hin, dass Informationen, auf die dieses jährliche Dokument verweist, veraltet
sein können. Das Jährliche Dokument der SIMONA wurde am 03.03.2010 an die BaFin gesendet.

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