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Datum |
Mitteilung |
| 29.07.2010 |
Meldung der Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung
Befreiung gemäß § 37 Abs. 1 und 2 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 1 WpÜG-Angebotsverordnung Die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung hat am 10 Juni 2010 einen Antrag auf Befreiung gemäß § 37 Abs. 1 und 2 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 1 WpÜG-Angebotsverordnung an die Bafin gestellt. Mit Bescheid vom 22.07.2010 der Bafin wurde die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung gemäß § 37 Abs. 1 und 2 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 1 WpÜG-Angebotsverordnung hinsichtlich der durch gewillkürte Erbfolge am 13. Mai 2010 erlangten Kontrolle über die SIMONA AG, 55606 Kirn, Deutschland, von den Pflichten nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. Gründe: - Der Befreiungsantrag ist fristgerecht gestellt worden. - Die Antragstellerin erlangte die Kontrolle im Sinne der §§ 35, 29 Abs. 2 WpÜG über die SIMONA AG, da sie durch Erbgang am 13. Mai 2010 zusätzlich zu den ihr bereits gehörenden 72.803 Stückaktien (entsprechend 12,13 % der Stimmrechte) Eigentümerin weiterer 111.936 Stückaktien (entsprechend 18,66 % der Stimmrechte) wurde. Der Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung stehen somit seit dem 13. Mai 2010 insgesamt 184.739 Stückaktien (entsprechend 30,79 % der Stimmrechte) an der SIMONA AG zu. - Der zur Kontrollerlangung führende Eigentumserwerb erfolgte durch eine Erbschaft im Sinne des § 9 Satz 1 Nr. 1 WpÜG-Angebotsverordnung. Die gesamten im Nachlass der Anita Bürkle befindlichen 111.936 Stückaktien (entsprechend 18,66 % der Stimmrechte) gingen nämlich auf die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung im Wege der Universalsukzession gemäß § 1922 BGB über, da die Antragstellerin, bezeugt durch Erbschein gemäß § 2353 Alt. 1 BGB vom 13. Juni 2010, Alleinerbin ist. - Es liegt zwar keine Erbschaft zwischen Verwandten im Sinne des § 36 Nr. 1 WpÜG vor, die Antragstellerin beabsichtigt aber, die ihr zustehenden Stimmrechte im Sinne der Gründer und zur Fortführung der Unternehmenskultur einzusetzen. Die Kontinuität der Unternehmensführung und -ausrichtung ist in einer der Erbschaft zwischen Verwandten vergleichbaren Situation gesichert und lässt das Interesse der Minderheitsaktionäre an einer Austrittsmöglichkeit durch ein Pflichtangebot zurücktreten. - Die Bindung des Stiftungsvermögens an den Stiftungszweck und der Umstand, dass die bisherige Beteiligung der Antragstellerin an der SIMONA AG das nahezu gesamte Stiftungsvermögen bindet und zur Finanzierung eines Pflichtangebotes wohl die Liquidation des Stiftungsvermögens notwendig werden würde, sprechen für ein erhebliches Interesse an der Befreiung. Kirn, 29.07.2010 Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung |
| 01.07.2010 |
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG:
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11.06.2010 |
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG:
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| 26.04.2010 |
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG:
Der Landkreis Biberach, Biberach, Deutschland, hat uns am 22.04.2010 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 29.11.2006 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,67% (64000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 10,67 % (64000 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Kreissparkasse Biberach, Biberach, Deutschland Der Landkreis Biberach, Biberach, Deutschland, hat uns am 22.04.2010 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 02.03.2010 die Schwelle von 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,0038% (90023 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 15,0038 % (90023 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Kreissparkasse Biberach, Biberach, Deutschland Dazu hat uns der Landkreis Biberach am 22.04.2010 gemäß § 27a WpHG mitgeteilt: 1. Ziele gem. § 27a Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit S. 3 Nr. 1 WpHG Die Investition der Kreissparkasse Biberach dient als langfristige Geldanlage mit dem Ziel Wertsteigerungen und Dividendeneinnahmen zu erzielen. 2. Ziele gem. § 27a Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit S. 3 Nr. 2 WpHG Die Kreissparkasse Biberach beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt zu erlangen. Dennoch bewertet die Kreissparkasse Biberach fortlaufend die bestehenden Handlungsoptionen und schließt daher nicht aus, abhängig von der Entwicklung des Aktienkurses und der Ergebnisse der Simona AG, weitere Stimmrechte an der Simona AG direkt oder indirekt zu erwerben. 3. Ziele gem. § 27a Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit S. 3 Nr. 3 WpHG Die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Simona AG erfolgt unverändert nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes über die Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft. 4. Ziele gem. § 27a Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit S. 3 Nr. 3 WpHG Derzeit beabsichtigt die Kreissparkasse Biberach nicht, die Kapitalstruktur der Simona AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, zu ändern. 5. Die Akquisition der Anteile an der Simona AG wurde durch Eigenmittel der Kreissparkasse Biberach finanziert. |
| 24.03.2010 |
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)
Die Kreissparkasse Biberach, Biberach, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.03.2010 (in Korrektur ihrer Mitteilung vom 02.03.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Simona AG, Kirn an der Nahe, Deutschland, ISIN: DE0007239402, WKN: 723940 am 02.03.2010 die Schwelle von 10% bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten hat. Dazu hat uns die Kreissparkasse Biberach am 23.03.2010 gemäß § 27a WpHG mitgeteilt: 1. Ziele gem. § 27a Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit S. 3 Nr. 1 WpHG Die Investition dient als langfristige Geldanlage mit dem Ziel Wertsteigerungen und Dividendeneinnahmen zu erzielen. 2. Ziele gem. § 27a Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit S. 3 Nr. 2 WpHG Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt zu erlangen. Dennoch bewertet der Meldepflichtige fortlaufend die bestehenden Handlungsoptionen und schließt daher nicht aus, abhängig von der Entwicklung des Aktienkurses und der Ergebnisse der Simona AG, weitere Stimmrechte an der Simona AG direkt oder indirekt zu erwerben. 3. Ziele gem. § 27a Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit S. 3 Nr. 3 WpHG Die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Simona AG erfolgt unverändert nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes über die Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft. 4. Ziele gem. § 27a Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit S. 3 Nr. 3 WpHG Derzeit beabsichtigt der Meldepflichtige nicht, die Kapitalstruktur der Simona AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, zu ändern. 5. Die Akquisition der Anteile an der Simona AG wurde durch Eigenmittel finanziert. |
| 03.03.2010 |
Korrektur der Veröffentlichung vom 02.03.2010
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG: Die Kreissparkasse Biberach, 88400 Biberach, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.03.2010 (in Korrektur ihrer Mitteilung vom 02.03.2010) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Simona AG, Kirn an der Nahe, Deutschland, ISIN: DE0007239402, WKN: 723940 am 02.03.2010 die Schwelle von 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,0038% (das entspricht 90023 Stimmrechten) betragen hat. |
| 02.03.2010 |
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG:
Die Kreissparkasse Biberach, 88400 Biberach, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.03.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Simona AG, Kirn an der Nahe, Deutschland, ISIN: DE0007239402, WKN: 723940 am 02.03.2010 die Schwelle von 15% der Stimmrechte erreicht hat (das entspricht 90023 Stimmrechten) . |
| 20.06.2008 |
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG:
Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.06.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Simona AG, Kirn an der Nahe, Deutschland, ISIN: DE0007239402, WKN: 723940 am 16.06.2008 durch Aktien die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 10,10% (das entspricht 60584 Stimmrechten) beträgt. |
| 20.06.2008 |
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG:
Herr Dirk Rossmann, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.06.2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Simona AG durch Aktien die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 10,10% (das entspricht 60584 Stimmrechten) beträgt. 10,10% der Stimmrechte (das entspricht 60584 Stimmrechten) sind Herrn Rossmann gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland zuzurechnen. |
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27.07.2007
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Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG:
Herr Rechtsanwalt Justizrat Dr. Hans-Gert Dhonau hat uns mit Schreiben vom 27. Juli 2007 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der "Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung" an der SIMONA AG am 23. Juli 2007 die Schwelle von 3, 5 und 10 Prozent überschritten hat und nunmehr 12,13 Prozent beträgt. |
| 26.07.2007 |
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG:
Frau Anita Bürkle hat uns mit Schreiben vom 26. Juli 2007 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG am 23. Juli 2007 die Schwelle von 30, 25 und 20 Prozent unterschritten hat und nunmehr 18,66 Prozent beträgt. |
| 12.12.2006 |
Veröffentlichung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG:
Die Georg Fischer AG, Schaffhausen, Schweiz, hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG am 29.11.2006 die meldepflichtigen Schwellen von 10 und 5 Prozent unterschritten hat. Die Georg Fischer AG hält nunmehr 0,00 Prozent der Stimmrechtsanteile. Diese Stimmrechte waren der Georg Fischer AG nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 WpHG vollständig zuzurechnen. Weiterhin hat sie uns mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Georg Fischer AG & Co., Singen, Deutschland, an der SIMONA AG am 29.11.2006 die meldepflichtigen Schwellen von 10 und 5 Prozent unterschritten hat und nunmehr 0,00 Prozent der Stimmrechtsanteile beträgt. Die Solventis AG, Frankfurt, Deutschland, hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG am 29.11.2006 die meldepflichtigen Schwellen von 5 und 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 17,13 Prozent betragen hat. Diese Stimmrechte waren der Solventis AG nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 WpHG vollständig zuzurechnen. Zugleich hat sie uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG am 29.11.2006 die meldepflichtigen Schwellen von 10 und 5 Prozent unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,00 Prozent der Stimmrechtsanteile betrug. Die Solventis Wertpapierhandelsbank GmbH, Frankfurt, Deutschland, hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG am 29.11.2006 die meldepflichtigen Schwellen von 5 und 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 17,13 Prozent betragen hat. Zugleich hat sie uns gem. § 21 Abs. 1 WphG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG am 29.11.2006 die meldepflichtigen Schwellen von 10 und 5 Prozent unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,00 Prozent der Stimmrechtsanteile betrug. Die Kreissparkasse Biberach, Biberach, Deutschland, hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG am 29.11.2006 die meldepflichtigen Schwellen von 5 und 10 Prozent überschritten hat und nunmehr 10,67 Prozent der Stimmrechtsanteile beträgt. 07.09.2006 Veröffentlichung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG: Herr Dirk Rossmann, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, das sein Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG am 31.08.2006 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und an diesem Tag genau 6,67 Prozent betrug. Dieser Stimmrechtsanteil ist ihm in vollem Umfang über die Rossmann Beteiligungs GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, das ihr Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG am 31.08.2006 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und an diesem Tag genau 6,67 Prozent betrug. |
| 02.08.2006 |
Veröffentlichung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG:
Herr Dirk Rossmann, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SIMONA AG am 31.07.2006 die Schwelle von 5 Prozent erreicht hat und an diesem Tag genau 5,00 Prozent betrug. Dieser Stimmrechtsanteil ist ihm in vollem Umfang über die Rossmann Beteiligungs GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, gem. § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Isernhägener Straße 16, 30938 Burgwedel, hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 31.07.2006 Stimmrechte in Höhe von 5,0 Prozent an der SIMONA AG erworben hat und damit die Schwelle von 5,0 Prozent erreicht hat. |
| 29.08.2005 |
Veröffentlichung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG:
Frau Anita Bürkle hat uns mit Schreiben vom 25. August 2005 gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil als Gesamtrechtsnachfolgerin nach dem Tode ihres Mannes Dr. Wolfgang Bürkle an der SIMONA AG am 18. August 2005 die Schwelle von 10 und 25 Prozent überschritten hat und nunmehr 30,66 Prozent beträgt. |
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