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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2010, Vorlage des Lageberichts für die SIMONA AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden
Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Diese können im Internet unter www.simona.de im Bereich Investor Relations eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 28. April 2011 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. |
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 10.281.999,09 wie folgt zu verwenden: a) Zahlung einer Dividende von EUR 6,50 je Aktie, zahlbar am 4. Juli 2011 EUR 3.900.000,00 b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 6.381.999,09 |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die nicht individualisierte Veröffentlichung der
Vorstandsvergütungen
Der Bundestag hat am 3. August 2005 das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) beschlossen. Nach § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a HGB sind bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, gesondert anzugeben. Die Angabe kann unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies beschließt. Ein Beschluss, der höchstens für fünf Jahre gefasst werden kann, bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals. Aktionäre, deren Bezüge als Vorstandsmitglied von der Beschlussfassung betroffen wären, sind gem. § 136 Abs. 1 AktG von der Ausübung ihres Stimmrechtes ausgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat sind übereinstimmend der Auffassung, dass eine individualisierte Angabe der Bezüge in unverhältnismäßiger Weise in das Persönlichkeitsrecht der Vorstandsmitglieder eingreift. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Veröffentlichung der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB verlangten Angaben kann für die Dauer von 5 Jahren bis einschließlich des Jahres- und Konzernabschlusses des Geschäftsjahres 2015 unterbleiben. Dies gilt entsprechend für die Angabepflicht nach § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB. |
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| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vor. |
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 15.500.000,00 und ist eingeteilt in 600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach 600.000. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach 600.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Anmeldung und Teilnahme Um an der Hauptversammlung teilnehmen und dort das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre sich spätestens bis Freitag, den 24. Juni 2011 in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet haben. Anmeldestellen sind die: SIMONA AG c/o Commerzbank AG GS-MO 2.1.1 AGM Service 60261 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69 13626351 e-mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com sowie die Gesellschaft selbst SIMONA AG Investor Relations Teichweg 16, 55606 Kirn Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 24. Juni 2011 vorzulegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 10. Juni 2011, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail- Adresse zur Verfügung: SIMONA AG Investor Relations Teichweg 16, 55606 Kirn Telefax: +49 (0) 6752 14 - 738 E-Mail: ir@simona.de Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze entsprechend. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.simona.de unter dem Link [„ Hauptversammlung“] abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der SIMONA AG vertreten zu lassen, der das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausübt. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihm müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung wird er das Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu ausschließlich das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden; andere Formen der Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht berücksichtigt werden. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum 28. Juni 2011 zugehen.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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SIMONA AG
Investor Relations
Teichweg 16
D - 55606 Kirn
Tel.: +49 (0) 67 52 14-383
Fax: +49 (0) 67 52 14-738