21.12.2009
Zweite Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden
– ISIN DE0007239402 –
Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA AG vom 31. Juli 2009 hat u. a. beschlossen, die Satzung
in § 6 zu ändern und den Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils am Grundkapital der
Gesellschaft auszuschließen. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 18. August 2009 in das
Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach eingetragen. Daher sollen nun alle effektiven
Aktienurkunden unserer Gesellschaft eingezogen werden.
Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer jeweiligen Anteile satzungsmäßig ausgeschlossen ist, wird das Grundkapital unserer Gesellschaft nach der Kraftloserklärung der effektiven Aktienurkunden nur noch in Form einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zentral hinterlegt wird. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden daher zukünftig ausschließlich an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stückaktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital als Miteigentümer beteiligt. Effektive Aktienurkunden werden nicht mehr ausgegeben.
Wir fordern unsere Aktionäre hiermit auf, die noch auf Deutsche Mark und einen Nennbetrag lautenden Aktienurkunden der SIMONA AG, jeweils mit Erneuerungsschein und Gewinnanteilscheinbogen in der Zeit von:
23. November 2009 bis 25. Februar 2010 einschließlich
bei der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart,
einzureichen.
Aktionäre, deren Stückaktien von einem Kreditinstitut girosammelverwahrt werden, haben nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Stückaktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden gebeten, ihre Aktien durch ihre Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Aktionäre, die ihre Stückaktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden über ihre konto-/depotführende Bank zur Weiterleitung an Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, einzureichen. Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten, unrichtig gewordenen Aktienurkunden erhalten die berechtigten Aktionäre über die mit der Einreichung beauftragte Depotbank entsprechend ihrem bisherigen Anteil Miteigentum am Girosammelbestand bei der Clearstream Banking AG durch Depotgutschrift.
Die Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden ist für die Aktionäre kostenfrei.
Die Stückaktien unserer Gesellschaft sind seit dem 23. November 2009 an der Frankfurter Wertpapierbörse ausschließlich im Girosammelwege lieferbar.
Die unrichtig gewordenen, noch auf Deutsche Mark und einen Nennbetrag lautenden Aktienurkunden, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum 25. Februar 2010 zum Umtausch eingeliefert wurden, werden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung des Amtsgerichts Bad Kreuznach ist mit Beschluss vom 30. Oktober 2009 erteilt worden.
Kirn, im Dezember 2009
Der Vorstand
Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer jeweiligen Anteile satzungsmäßig ausgeschlossen ist, wird das Grundkapital unserer Gesellschaft nach der Kraftloserklärung der effektiven Aktienurkunden nur noch in Form einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zentral hinterlegt wird. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden daher zukünftig ausschließlich an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stückaktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital als Miteigentümer beteiligt. Effektive Aktienurkunden werden nicht mehr ausgegeben.
Wir fordern unsere Aktionäre hiermit auf, die noch auf Deutsche Mark und einen Nennbetrag lautenden Aktienurkunden der SIMONA AG, jeweils mit Erneuerungsschein und Gewinnanteilscheinbogen in der Zeit von:
bei der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart,
einzureichen.
Aktionäre, deren Stückaktien von einem Kreditinstitut girosammelverwahrt werden, haben nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Stückaktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden gebeten, ihre Aktien durch ihre Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Aktionäre, die ihre Stückaktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden über ihre konto-/depotführende Bank zur Weiterleitung an Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, einzureichen. Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten, unrichtig gewordenen Aktienurkunden erhalten die berechtigten Aktionäre über die mit der Einreichung beauftragte Depotbank entsprechend ihrem bisherigen Anteil Miteigentum am Girosammelbestand bei der Clearstream Banking AG durch Depotgutschrift.
Die Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden ist für die Aktionäre kostenfrei.
Die Stückaktien unserer Gesellschaft sind seit dem 23. November 2009 an der Frankfurter Wertpapierbörse ausschließlich im Girosammelwege lieferbar.
Die unrichtig gewordenen, noch auf Deutsche Mark und einen Nennbetrag lautenden Aktienurkunden, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum 25. Februar 2010 zum Umtausch eingeliefert wurden, werden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung des Amtsgerichts Bad Kreuznach ist mit Beschluss vom 30. Oktober 2009 erteilt worden.
Kirn, im Dezember 2009
Der Vorstand
