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Bekanntmachung über die Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktiensplit im Verhältnis 1:10

Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA AG, Kirn, hat am 02. Juni 2021 u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 15.500.000, eingeteilt in 600.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund EUR 25,83, im Verhältnis 1:10 neu einzuteilen.

Aktionäre, die zum Stichtag eine Aktie gehalten haben, erhalten zusätzlich weitere neun Aktien. Damit ist das Grundkapital der SIMONA AG in Höhe von EUR 15.500.000 nach dem Aktiensplit in 6.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund EUR 2,58 EUR eingeteilt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 19. Juli 2021 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach (HRB 1390) eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Sämtliche Aktien der SIMONA AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Die Aktionäre erhalten im Rahmen der Umbuchung mittels Depotgutschrift Miteigentum an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist gemäß Satzung ausgeschlossen.

Nach dem Stand vom Freitag, 27. August 2021, abends werden die Depotbanken die Depotbestände mit der ISIN DE 0007239402 im Verhältnis 1:10 umstellen. Die Umstellung der Depotbestände ist für die Aktionäre der Gesellschaft kostenfrei. Der Börsenhandel findet ab Montag, 30. August 2021, unter neuer WKN/ISIN statt. Erteilte Orders erlöschen ggf. nach Maßgabe der jeweiligen Börsengeschäftsbedingungen.

Von den Aktionären der Gesellschaft ist wegen der Umstellung des Grundkapitals durch den Aktiensplit nichts zu veranlassen.

Kirn, im August 2021

Der Vorstand

Die Aktie im Detail

WKN (nach Aktiensplit) A3E5CP
ISIN (nach Aktiensplit) DE000A3E5CP0
Wertpapiertyp Inlandsaktie
Aktiennennwert Stückaktien
Gezeichnetes Kapital 15,5 Mio. EUR
Börsensegment General Standard

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Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 02. Juni 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 11.622.950,36 EUR wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 1,85 EUR je Aktie 11.100.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 522.950,36 EUR
Bilanzgewinn 11.622.950,36 EUR

Das gesamte Grundkapital der SIMONA AG in Höhe von 15.500.000 Euro ist börsenzugelassen. Unsere Aktionärsstruktur stellt sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr Dividende in EURO ausgezahlt in: Dividende in DM (bis 1999)
2022 1,85 2023
2021 1,70** 2022
2020 12,00 2021
2019 10,00 2020
2018 14,00 2019
2017 12,00 2018
2016 12,00 2017
2015 10,00 2016
2014 8,00 2015
2013 6,00 2014
2012 7,50 2013
2011 9,50 2012
2010 6,50 2011
2009 6,00 2010
2008 8,50 2009
2007 8,50 2008
2006 9,00* 2007
2005 7,50 2006
2004 7,50 2005
2003 7,00 2004
2002 6,50 2003
2001 6,50 2002
2000 6,50 2001
1999 5,50 2000
1998 5,37 1999 10,50
1997 5,11 1998 10,00
1996 5,11 1997 10,00
1995 4,60 1996 9,00
1994 4,09 1995 8,00
1993 3,58 1994 7,00
1992 3,07 1993 6,00
1991 3,07 1992 6,00
1990 3,07 1991 6,00

*2006: Dividende von Euro 7,50 je Stückaktie zuzüglich eines Jubiläumsbonus von Euro 1,50 je Stückaktie aus Anlass des 150jährigen Bestehens von SIMONA

**Euro 1,60 Grunddividende plus Euro 0,10 Bonus

Welcher Zweck wird mit dem auf der ordentlichen Hauptversammlung der SIMONA AG am 02. Juni 2021 beschlossenen Aktiensplit im Verhältnis 1:10 verfolgt?

Durch einen Aktiensplit 1:10 erhalten alle bestehenden Aktionäre zusätzlich weitere neun Stückaktien der SIMONA AG. Ein Aktiensplit hat die Auswirkung, dass jede einzelne Aktie nach dem Aktiensplit einen kleineren Anteil am Grundkapital ausmacht, so dass der rechnerische Wert einer Aktie sich im Verhältnis 1:10 reduziert. War das Grundkapital zuvor in 600.000 Stück Aktien eingeteilt, ist das unveränderte Grundkapital nach dem Aktiensplit in 6.000.000 Stück Aktien eingeteilt. Das führt dazu, dass auch die Börsenbewertung einer jeden Aktie sich im gleichen Verhältnis reduziert, was die Aktien der SIMONA AG nach der anhaltend positiven Kursentwicklung für gewisse Zielgruppen preislich wieder attraktiver macht.

 

Wie erfolgt die Umstellung des Depotbe stands?

Die Bestände an Aktien der Gesellschaft sind von den Depotbanken nach dem Stand vom 27.08.2021, abends, im Verhältnis 1:10 umzubuchen. Die Aktionäre brauchen hinsichtlich des Aktiensplits nichts zu veranlassen. Zur Durchführung des Aktiensplits werden am 31. August 2021 (Record Tag) nach Börsenschluss von der Clearstream Banking AG im Verhältnis 1:10 Aktien mit der ISIN -DE000A3E5CP0 auf die Depotkonten der teilnehmenden Banken gebucht mit Valuta 01. September 2021 (Zahltag).

 

Hat der Aktiensplit steuerliche Konsequenzen für die Aktionäre?

Mit der Maßnahme sind aus Sicht der SIMONA AG keine steuerlichen Konsequenzen für die Aktionäre verbunden. Die Gesellschaft führt je doch keine Steuerberatung durch. Zu steuerlichen Fragen sollten die Aktionäre daher einen Steuerberater konsultieren.

 

Welche Kosten entstehen den Aktionären durch die erforderliche Depotumstellung?

Die Depotumstellung ist für die Aktionäre provisions- und spesenfrei. Zur Abgeltung der Kundenprovision wird die SIMONA AG den Depotbanken eine Vergütung in Höhe von EUR 2,50 je Depot bezahlen.

 

Ändert sich durch den Aktiensplit die Rechtsstellung der Aktionäre?

Der Aktiensplit hat keine Auswirkungen auf die Stimmrechts- und Vermögenssituation der Altaktionäre vor dem Aktiensplit, da sich lediglich die Stückzahl der Aktien erhöht, in die das Grundkapital eingeteilt ist und die jeder Aktionär hält, wobei dies im identischen Verhältnis für jeden Altaktionär geschieht. So hat jeder Aktionär nach dem Aktiensplit den gleichen rechnerischen Anteil am Grundkapital wie vor dem Aktiensplit.

 

Ab wann sind die neuen Aktien gewinnberechtigt?

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.

 

Ändert sich durch den Aktiensplit die ISIN?

Ja, sämtliche neue Aktien erhalten die neue ISIN DE000A3E5CP0. Bereits ab 30. August 2021 findet der Börsenhandel unter neuer ISIN statt.

 

Was passiert mit bestehenden oder noch laufenden Börsenorders bis zum oder nach dem Umstellungstermin?

Erteilte Orders, die mit Ablauf des 27. August 2021 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen ggf. nach Maßgabe der jeweiligen Börsengeschäftsbedingungen. Wir empfehlen den Aktionären jedoch sicherheitshalber trotzdem, sich bei Fragen zu diesem Thema rechtzeitig mit Ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen.

 

Stand, 25.08.2021 - Irrtümer vorbehalten