Kontakt Contact

Geltungsbereich


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „diese Bedingungen“) beziehen sich auf alle geschäftlichen vertraglichen Beziehungen zwischen unserer Gesellschaft SIMONA Plast-Technik s.r.o. (nachfolgend nur „unsere Gesellschaft“ oder allgemein nur „wir“) und unseren Kunden (nachfolgend nur „Kunde“) – und zwar Unternehmern im Sinne des § 420 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. der Tschechischen Republik, Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung der späteren Vorschriften (nachfolgend nur „Bürgerliches Gesetzbuch“), die auf Grundlage von Werkverträgen, Kaufverträgen oder gegebenenfalls untypischen Verträgen mit Elementen eines Werks und/oder Kaufs begründet werden. Kunde“).

2. Jedwede Leistungen gemäß Werkverträgen, Kaufverträgen oder gegebenenfalls untypischen Verträgen mit Elementen eines Werks und/oder Kaufs (nachfolgend nur „Lieferung“ oder „Lieferungen“, gegebenenfalls allgemein auch nur „Leistung“ oder „Vertrag“ oder „Vertragsverhältnis“) für einen Kunden erbringen wir ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen in einem solchen Umfang, in welchem auf diese der entsprechende Vertrag mit dem Kunden verweist und/oder in welchem diese bezüglich jedweder durch diese geregelten Fragen, Bestimmungen und Bedingungen nicht direkt etwas anderes festlegen. Jedwede ausdrückliche Vereinbarung in einem mit einem Kunden abgeschlossenen Vertrag hat Vorrang vor diesen Bedingungen. Jedwede etwaige Geschäfts- oder andere Bedingungen eines Kunden, die von diesen Bedingungen oder den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen abweichen oder diese ergänzen, verpflichten uns nur, wenn wir deren Verbindlichkeit für uns ausdrücklich schriftlich akzeptieren, und dies nur in einem Umfang, in welchem wir dies vornehmen. In anderen Fällen erkennen wir solche Bedingungen nicht an, und dies auch dann nicht, wenn wir diesen nach deren Erhalt bzw. der Kenntnisnahme ihrer Existenz und/oder ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen und wir ohne Vorbehalte gegenüber dem jeweiligen Kunden weitere Lieferung vornehmen oder Zahlungen und/oder andere Leistungen von ihm annehmen.

3. Soweit nicht anders vereinbart, beziehen sich diese Bedingungen nicht nur auf unsere einzelnen Lieferungen an einen konkreten Kunden, sondern bleiben nach ihrer Durchführung auch für alle künftigen Lieferungen an diesen Kunden gültig (d.h. auch für alle weiteren Lieferungen an denselben Kunden, die wir im Rahmen einer laufenden vertraglichen geschäftlichen Beziehung für ihn gegebenenfalls vornehmen werden).


Angebot und Preise


4. Unsere Lieferangebote bzw. Angebote zum Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden zum Zwecke der Erbringung von Lieferungen sind freibleibend und erfolgen durch uns immer unverbindlich vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall. Die zu Angeboten gehörenden Dokumente wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben oder sonstige technische Informationen sowie etwaige angegebene Hinweise auf einschlägige technische Normen und Muster, Materialkennwerte und Verkaufsprospekte beschreiben nur allgemein den Gegenstand des mit dem Kunden abzuschließenden Vertrages und können für sich genommen nur dann eine Beschaffenheitsgarantieerklärung darstellen, wenn sie in unseren Angeboten ausdrücklich als solche Erklärungen bezeichnet sind. Die in unserem Angebot (d.h. vor Vertragsschluss) angegebenen Lieferparameter sind nicht automatisch (d.h. ohne weitere ausdrückliche Vereinbarung im Rahmen des später zu dem jeweiligen Angebot abgeschlossenen Vertrages) ein vereinbartes Muster oder eine Probe im Sinne des § 2096 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik, sondern nur dann, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist und der auf der Grundlage des Angebotes abgeschlossene Vertrag nichts anderes vorsieht. Eine jedwede Garantie für die Beschaffenheit der von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen kann sich ohne eine weitere ausdrückliche vertragliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden nur dann auf die von uns an diesen Kunden erbrachten Lieferungen, Leistungen oder Teile davon beziehen, wenn wir diese Garantie im Angebot ausdrücklich und schriftlich erklären. Der Vertrag mit dem Kunden entsteht immer zu seiner Bestellung, und zwar zum Zeitpunkt unserer schriftlichen Bestätigung dieser Bestellung oder gegebenenfalls unserer Lieferung oder Leistung in Bezug auf diese Bestellung, jedoch nur, wenn die Lieferung nicht zuvor schriftlich bestätigt wurde. Bestellungen eines Kunden haben allgemein eine Gültigkeit von zwei (2) Wochen ab Zustellung an uns, sofern der Kunde in der Bestellung nichts anderes angegeben hat. Der Kunde ist an seine Bestellung bis zum Ablauf der in dieser Bestellung und/oder allgemein in diesen Bedingungen angegebenen Gültigkeitsdauer seiner Bestellung gebunden. Weicht die schriftliche Bestätigung der Bestellung, die dem Kunden vorliegt, von der uns vorliegenden Bestätigung ab, so ist der Kunde verpflichtet, ausdrücklich die entsprechenden Abweichungen zu bezeichnen, die nur dann Bestandteil des Vertrages mit diesem Kunden werden können, wenn wir ihnen nachträglich ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Etwaige nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen stets einer ausdrücklichen und nachweisbaren Vereinbarung zwischen uns und dem jeweiligen Kunden.

 

Fälligkeit und Zahlungen


5. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind jedwede von uns im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Vertragsbeziehung mit einem Kunden ausgestellten Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer nachweislichen Zustellung an den jeweiligen Kunden fällig, und dies stets in voller Höhe. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche - berechtigt, einen Verzugszins in Höhe des gesetzlichen Basiszinssatzes gemäß § 2 der Regierungsverordnung Nr. 351/2013 Slg. der Tschechischen Republik zu verlangen. Haben wir mehrere Forderungen gegen einen Kunden, der uns eine Leistung gewährt, aber nicht ausdrücklich angibt, zur Bezahlung welcher unserer Forderungen er diese Leistung gewährt hat, so gilt für die Bestimmung der Abfolge der Aufrechnung der gegenständlichen Leistung des jeweiligen Kunden auf unsere offenen Forderungen gegen ihn die gesetzliche Regelung gemäß § 1933 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik.


6. Die Aufrechnung einer Forderung eines Kunden gegen uns auf unsere Forderung gegen diesen Kunden ist nur zulässig, wenn der Kunde eine solche Forderung gegen uns aufrechnet, die im Sinne der §§ 1982 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik aufrechenbar ist und die zugleich rechtskräftig von einem Gericht oder einem jedweden Organ der öffentlichen Gewalt festgestellt wurde, oder wenn wir deren Bestehen, Umfang und Höhe ausdrücklich schriftlich als bestehend und unbestritten bestätigt haben, oder wenn die betreffende Forderung des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis resultiert wie unsere Forderung, gegen die die Forderung des Kunden aufgerechnet werden würde. Die gleichen Bedingungen gelten für eine etwaige Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.


7. Haben wir uns nicht ausdrücklich zu einer jedweden Leistung zu einem bestimmten Termin und/oder innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet, oder sind wir gegebenenfalls aus sonstigen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, rechtlichen Gründen dazu nicht verpflichtet, so können wir unsere Lieferungen zur Erfüllung jedweder unserer vertraglichen geschäftlichen Beziehungen mit dem Kunden bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen gegen den jeweiligen Kunden einstellen. Eine solche Aussetzung unserer Lieferungen stellt keinen Verzug unsererseits dar. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden ein, die die Einbringlichkeit einer unserer Forderungen gegen diesen Kunden gefährden würde, wobei als wesentliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden für die Zwecke dieser Bedingungen insbesondere die Einstellung der Zahlungen eines wesentlichen Teils seiner finanziellen Verbindlichkeiten oder die Stellung eines Insolvenzantrages gegen den Kunden gilt, sind wir berechtigt, jedwede noch ausstehende Lieferungen zur Erfüllung unserer vertraglichen geschäftlichen Beziehung mit diesem Kunden nur gegen Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen, und dies bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises der entsprechenden Lieferung. Stellt der Kunde innerhalb einer von uns im Rahmen einer Aufforderung gesetzten angemessenen Frist keine Sicherheit, sind wir berechtigt, vom Vertrag mit diesem Kunden schriftlich zurückzutreten, ohne dass hiervon etwaige sonstige Rechte unsererseits auf Rücktritt vom Vertrag mit ihm berührt wären. Leistet der Kunde Sicherheit, sind wir im Falle des Vertragsverhältnisses mit diesem Kunden nicht mehr berechtigt, unser Recht auf Rücktritt vom Vertrag auszuüben.


Lieferung


8. Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen und Liefertermine unsererseits setzt, soweit durch den entsprechenden Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die beiderseitige Abstimmung aller technischen Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung aller erforderlichen Spezifikationen, Unterlagen, Autorisierungen, Freigaben etc. durch den Kunden sowie die Erbringung aller sonstigen erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden, sowie gegebenenfalls ferner den Eingang einer vereinbarten Anzahlung voraus.

9.
Des Weiteren behalten wir uns vor, dass unsere Verpflichtung zur Lieferung von Ware und/oder zur Erbringung von Leistungen von rechtzeitigen und mangelfreien Lieferungen durch unsere Zulieferer abhängig ist. Zeigen wir dem jeweiligen Kunden Verzögerungen und/oder Mängel an den Lieferungen unserer Lieferanten unverzüglich nach deren Feststellung an, so tritt kein Verzug unsererseits mit der Belieferung dieses Kunden ein.

10.
Lieferungen, die infolge von höherer Gewalt unterbleiben oder sich verzögern, einschließlich Naturkatastrophen, innere Unruhen, Teil- oder Generalmobilmachung, Krieg, Bürgerkrieg, kriegerische oder kriegsähnliche Handlungen oder Zustände, unmittelbare Kriegsgefahr, staatliche Interventionen oder Steuerungen im Rahmen der Kriegswirtschaft, währungs- und handelspolitischer Maßnahmen oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Embargos, Aufruhr, Terrorismus, Unfälle, behördliche Anordnungen, Eingriffe Dritter, Cyberkriminalität, Energiekrisen, schwerwiegende Störungen der Rohstoffversorgung oder Epidemien (andere Krankheiten als COVID-19, deren Auswirkungen in der folgenden Ziffer 11. dieser Bedingungen geregelt werden), die bei uns oder unseren Lieferanten eintreten können, berechtigen uns, um die Dauer einer solchen Behinderung später zu liefern. Das Gleiche gilt im Falle von Streiks und arbeitsrechtlichen Konflikten. Als höhere Gewalt gelten ferner alle unvorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen, ein Mangel an Roh- oder Betriebsstoffen, Maschinenausfälle, Ausfälle an Energie oder Behinderungen der Verkehrswege, und zwar nicht nur von kurzer Dauer, die uns die Ausführung der Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dauert ein jedweder dieser angeführten Umstände länger als sechs Wochen, sind sowohl wir als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen. Jede Partei hat auf Verlangen der jeweils anderen Partei in angemessener Frist mitzuteilen, ob sie vom Vertrag zurücktritt oder an den Vertrag gebunden bleiben will. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz infolge eines von ihm oder uns gemäß dieser Ziffer 10. dieser Bedingungen erklärten Rücktritts, sondern ist von der Gegenleistung befreit und sämtliche etwaige von uns zuvor bereits erhaltene Zahlungen werden ihm erstattet. Diese Ziffer 10. dieser Bedingungen findet auch Anwendung, wenn sich die hierin geregelten Ereignisse einen unserer Lieferanten oder Subunternehmer betreffen.

11. Wir haften nicht für Verzögerungen oder sonstige Verletzungen der Erfüllung von Vertragspflichten, die direkt oder indirekt durch den Ausbruch oder den weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen verursacht werden (nachfolgend nur „Coronavirus-Krise“). Wir verpflichten uns jedoch, in einem solchen Fall wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zu begrenzen. Unter wirtschaftlich angemessenen Maßnahmen sind solche Maßnahmen zu verstehen, die in Bezug auf den zeitlichen, technischen, administrativen und/oder wirtschaftlichen Aufwand nicht in einem offenkundigen Missverhältnis zu den konkreten vertraglichen Verpflichtungen stehen, durch deren Annahme die entsprechenden Auswirkungen abgemildert werden sollen. Auf unser Verlangen und nach Benachrichtigung des betreffenden Kunden werden unsere vertraglichen Verpflichtungen über einen Zeitraum ausgesetzt, über den die Auswirkungen und Folgen der Coronavirus-Krise die Erfüllung des Vertrags verhindern oder die Erfüllung seiner Fristen und Termine verzögern. In einem solchen Fall werden die Lieferfristen und -termine entsprechend verlängert. Dauert die Aussetzung der Leistung länger als drei (3) Monate, sind der Kunde und wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Jede Partei ist verpflichtet, auf Verlangen der jeweils anderen Partei innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob sie vom Vertrag zurücktritt oder an den Vertrag gebunden bleiben will. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz infolge eines vom Kunden oder von uns gemäß dieser Ziffer 11. dieser Bedingungen erklärten Rücktritts vom Vertrag, sondern ist von der Gegenleistung befreit und sämtliche etwaige von uns zuvor bereits erhaltene Zahlungen werden ihm erstattet. Die Bestimmungen der vorhergehenden Ziffer 10. dieser Bedingungen bleiben von den Bestimmungen dieses Punktes unberührt.

12. Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der Ziffern 10. und 11. dieser Bedingungen kann der Kunde wegen eines Lieferverzuges nur unter den Bedingungen gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik zur Regelung der Möglichkeiten eines Rücktritts von einem Vertrag vom Vertrag mit uns zurücktreten, und dies in einem Umfang, in dem deren Anwendung nicht gegebenenfalls ausdrücklich ausgeschlossen wurde und/oder in Einklang mit den mit uns ausdrücklich vereinbarten vertraglichen Regelungen. Ein Recht auf Rücktritt des Kunden vom Vertrag mit uns wegen einer Lieferverzögerung ist jedoch immer nur dann gegeben, wenn die Lieferverzögerung allein von uns verschuldet ist oder wenn dem Kunden aufgrund dieser Verzögerung nicht weiter zugemutet werden kann, an diesen Vertrag gebunden zu sein. Ein Rücktritt vom Vertrag muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung bezüglich dieser Lieferung vom Vertrag mit uns zurücktritt, oder ob weiter auf der Lieferung besteht. Betrifft die Verzögerung nur einen Teil einer Lieferung, so erstreckt sich das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag nur auf den von der Verzögerung betroffenen Teil der Lieferung, sofern eine solche Beschränkung des Rücktrittsrechts bei einer objektiven Bewertung keinen wesentlichen Einfluss auf den übrigen Vertrag oder die von uns auf dessen Grundlage erbrachten Lieferungen hat. Ansprüche auf Ersatz eines Schadens, der ihm infolge einer Verzögerung unserer Lieferung entstand, kann der Kunde – mit Ausnahme von Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits – höchstens bis zur Höhe von 0,5 % des Nettopreises der betroffenen (Teil-) Lieferung für jede beendete Arbeitswoche der Verzögerung geltend machen, höchstens jedoch 5 % des Nettopreises der betroffenen (Teil-) Lieferung. Zur Geltendmachung seines Schadensersatzanspruches wegen Verzögerung einer Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Entstehung des Schadens auf seiner Seite und einen Kausalzusammenhang zwischen der Schadensentstehung und der Verzögerung der entsprechenden (Teil-) Lieferung nachzuweisen. Können wir in einem solchen Fall nachweisen, dass die Verzögerung nicht ausschließlich durch uns verursacht wurde, sind wir von der Verpflichtung zum Ersatz des Schadens gegenüber dem Kunden wegen Verzögerung der Lieferung befreit.


13. Soweit mit dem Kunden nicht anders vereinbart, erfolgt die Abfertigung (Verladung und Ausstellung der erforderlichen Dokumente) aller von uns versandten Lieferungen auf Kosten und Risiko (Gefahr der Entstehung eines Schadens an der Lieferung) des jeweiligen Kunden. Sofern wir den Transport für den Kunden gewährleisten, so sind wir, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, berechtigt, die Art und Weise der Beförderung und deren Mittel einschließlich der Wahl des Spediteurs und/oder Frachtführers zu bestimmen. Wenn wir einen Transport für einen Kunden gewährleisten, wird eine Versicherung für diesen Transport nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Im Falle von Beschädigungen oder sonstigen Mängeln der Lieferung hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Lieferung ein Protokoll über diese Tatsache aufzusetzen, in dem er die betreffenden Mängel der Lieferung vermerkt, und uns dieses unverzüglich zu übergeben. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Entstehung eines Schadens an der Lieferung geht auf den Kunden mit der Übergabe der jeweiligen Lieferung an den ersten Frachtführer im Sinne des § 2123 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik über (d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Lieferung unseren Sitz, den Sitz unserer Muttergesellschaft oder einen jedweden anderen Ortes unserer Produktion oder unseres Lagers für die konkrete Lieferung verlässt), sofern im Vertrag mit dem jeweiligen Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch, wenn die Sendung mit unseren eigenen Transportmitteln befördert wird. Ist eine konkrete Abnahme (Übernahme) der Lieferung gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich mit dem entsprechenden Kunden vereinbart, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Entstehung eines Schadens an der Lieferung zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem er die Lieferung in Besitz nimmt, spätestens jedoch zum Zeitpunkt einer gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Abnahme/Übernahme. Verzögert sich die Absendung der Lieferung durch Verschulden des Kunden oder unterlassene Mitwirkung durch den Kunden, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Entstehung eines Schadens an dieser Lieferung auf den Kunden zu dem Zeitpunkt über, zu dem dieser mit der Übernahme der Lieferung in Verzug gerät. Bei einem solchen Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die Lieferung (auf Gefahr des Kunden) einzulagern und nach Ablauf einer Nachfrist von einem Monat Ersatz der uns durch den Verzug bei der Übernahme der Sendung entstandenen Kosten, insbesondere für die Einlagerung aufgewendeten Kosten, zu verlangen (nachfolgend nur „Ersatz von Kosten infolge Verzug“). Bei einer vorab erfolgten Bezahlung berechnen wir in diesem Zusammenhang einen pauschalen Ersatz von Kosten infolge Verzug in Höhe von 0,25 % des Nettopreises der Lieferung für jede beendete Woche des Verzuges des Kunden mit der Übernahme, in sonstigen Fällen 0,5 % des Nettopreises der Lieferung für jede beendete Woche des Verzuges des Kunden mit der Übernahme. Unser Anspruch auf Geltendmachung eines Ersatzes der durch einen Verzug des Kunden bei der Übernahme einer Lieferung verursachten Kosten in einem Umfang, in dem diese Kosten den pauschalen Ersatz von Kosten infolge Verzugs übersteigen, sowie unsere sonstigen etwaigen damit zusammenhängenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche bleiben von den Bestimmungen dieses Punktes dieser Bedingungen unberührt. Der Kunde ist demgegenüber berechtigt nachzuweisen, dass uns durch seinen Verzug bei der Übernahme der Lieferung kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als der pauschale Ersatz von Kosten infolge Verzug entstanden ist. Jedwede Weisungen des Kunden für den Transport sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen uns und dem Kunden ausdrücklich vereinbart worden sind. Zusätzliche Kosten für eine beschleunigte Beförderung, für eine andere Beförderungsart oder für die Verwendung eines anderen Transportmittels, die der Kunde abweichend von der ursprünglichen Vereinbarung mit uns wünscht, werden diesem Kunden in voller Höhe abgerechnet. Wir sind zu Teillieferungen und nach vorheriger Ankündigung zu vorzeitigen Lieferungen berechtigt, sofern die Vornahme einer Teillieferung oder vorzeitigen Lieferung im konkreten Fall nicht unangemessen ist.

14. Eine Standardzertifizierung nach tschechischen, europäischen und/oder internationalen technischen Normen ist bereits im Grundpreis der Lieferung enthalten, sofern mit Blick auf konkrete Anforderungen des Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Inspektionszertifikate nach der technischen Norm DIN-EN 10204-3.1.B werden mit einer Gebühr von EUR 50,- berechnet.


Gewährleistung


15. Lieferungen mit einer Abweichung von bis zu (+/-) 5% gegenüber dem Liefervorlumen gemäß der bestätigten Bestellung des jeweiligen Kunden stellen keinen Mangel dar.

16. Wir sind stets nur zu Lieferungen in einer Qualität verpflichtet, die den gängigen Eigenschaften der gegenständlichen Ware entspricht, die Gegenstand der Lieferung ist, sofern mit dem konkreten Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Qualitätsmerkmale jedweder Muster oder Vorlagen sind keine vereinbarten Muster oder Vorlagen im Sinne von § 2096 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Tschechischen Republik, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

17. Wenn unsere Lieferungen die mit dem Kunden vereinbarte Qualität haben, sind sie auch dann in Einklang mit dem Vertrag und mangelfrei, auch wenn sie nicht den Anforderungen im Sinne der §§ 2095, 2096 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik entsprechen.

18.Bedingung für die Entstehung eines Anspruchs des Kunden aus Mängeln jedweder unserer Lieferungen ist die Tatsache, dass der Kunde bezüglich dieser Lieferung seiner Verpflichtung ordnungsgemäß nachgekommen ist, deren Kontrolle vorzunehmen und etwaig festgestellte Mängel anzuzeigen. Offenkundige Mängel sind uns spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Zustellung der jeweiligen Lieferung schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Feststellung durch den Kunden, andernfalls verliert der Kunde seine Ansprüche aus diesen Mängeln gegen uns. Diese Ziffer 18. dieser Bedingungen gilt nicht für Werkverträge mit einem Kunden.

19. Werden unsere Lieferungen verändert, verarbeitet, behandelt oder umgestaltet oder werden Wartungs- oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, so erlöschen Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Mängel an diesen Lieferungen. Werden unsere Lieferungen nach vom Kunden erhaltenen Konstruktionsunterlagen hergestellt, haften wir nicht für Mängel, die sich aus diesen Konstruktionsunterlagen ergeben. Werden wir von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, und zwar wegen eines jedweden dem Kunden zuzurechnenden Schadens, so verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden der jeweiligen Dritten auf unser Verlangen zu regulieren.

20. Bei solchen Mängeln unserer Lieferungen, die eine wesentliche Verletzung des Vertrages mit dem Kunden darstellen, sind wir nach Wahl des betreffenden Kunden berechtigt und verpflichtet, diese Mängel entweder durch Instandsetzung zu beseitigen oder durch eine mangelfreie Neulieferung zu ersetzen oder gegebenenfalls durch Gewährung eines angemessenen Nachlasses auf den Preis der mangelhaften Lieferung zu kompensieren. Bei derartigen Mängeln an unseren Lieferungen (d.h. bei Mängeln an unseren Lieferungen, die eine wesentliche Verletzung unseres Vertrages mit dem Kunden darstellen) ist der Kunde auch berechtigt, von dem betreffenden Vertrag zurückzutreten. Bei nicht wesentlichen Mängeln unserer Lieferungen hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf Instandsetzung oder einen angemessenen Nachlass auf den Preis dieser Lieferung, und zwar nach unserer Wahl, sofern der Kunde nicht zuvor mitgeteilt hat, welches Recht er wegen der mangelhaften Leistung geltend macht. Unsere Haftung für Schäden, die durch Mängel an Lieferungen entstehen, richtet sich nach den Bestimmungen der Ziffer 26. dieser Bedingungen.

21. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte von Kunden aus Mängeln unserer Lieferungen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (d.h. ab dem Beginn dieser Frist nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik).


Eigentumsübergang und Eigentumsvorbehalt


22. Jede unserer Lieferungen, einschließlich jedweder Teile und Komponenten davon, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gegenüber dem jeweiligen Kunden in Form unseres Anspruches auf Bezahlung des Preises für diese Lieferung unser Eigentum. Von uns an einen Kunden gelieferte Waren aus einer solchen Lieferung, deren Preis vom jeweiligen Kunden nicht vollständig bezahlt wurde (nachfolgend nur „Vorbehaltsware“), darf der Kunde bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Rechtsgrund des Preises dieser Waren bzw. des Preises dieser Lieferung in keiner Weise weiter veräußern, durch Sicherungsübereignung eines Eigentumsrechtes belasten und/oder vermischen oder verarbeiten, sofern der jeweilige Kunde die betreffende Vorbehaltsware von uns nicht zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung oder entgeltlichen Verarbeitung und/oder Vermischung erworben hat. In diesem Fall ist der jeweilige Kunde nur unter der Bedingung berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern oder entgeltlich zu verarbeiten und/oder zu vermischen, dass seine Forderungen aus der Weiterveräußerung abtretbar sind.

23. Für den Fall der Weiterveräußerung oder entgeltlichen Verarbeitung und/oder Vermischung von Vorbehaltsware tritt der Kunde seine Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung in Höhe des Preises der Vorbehaltsware einschließlich aller hiermit verbundenen Rechte an uns ab. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Weiterveräußerung nach den vorgenannten Beschränkungen nicht zulässig war. Unter dem Begriff Forderungen aus einem Wiederverkauf verstehen sich hier Forderungen des Kunden gegenüber seinen Kunden aus Wiederverkauf oder Werkverträgen. Eine solche Abtretung nehmen wir an. Der Preis unserer Vorbehaltsware bestimmt sich nach ihrem vollen Preis (ihr Preis einschließlich Umsatzsteuer ohne Abzug von Skonti oder jedweden individuellen Nachlässen). Der Kunde auch ist auch nach deren Abtretung zu unseren Gunsten widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt.

24. Die Erlaubnis zur Weiterveräußerung, zur entgeltlichen Weiterverarbeitung und/oder zur Vermischung und/oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen zu unseren Gunsten können wir jederzeit widerrufen, wenn a) der Kunde mit Zahlungen aus der vertraglichen geschäftlichen Verbindung mit uns in Verzug ist; b) der Kunde über Vorbehaltsware anders als im üblichen Geschäftsverkehr gängig verfügt hat; oder wenn c) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den finanziellen Situation des Kunden eintritt, durch die die Einbringlichkeit einer unserer Forderungen gefährdet wird, insbesondere wenn die Zahlungen eingestellt oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird. Im Falle des Widerrufs der Ermächtigung zur Einziehung hat der Kunde auf unser Verlangen hin seine Schuldner mit Anschrift zu benennen, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen zu übergeben und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind dann berechtigt, die zu unseren Gunsten abgetretene Forderung unmittelbar im Namen des jeweiligen Kunden einzuziehen.

25. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freizugeben, die wir gegebenenfalls als Sicherheiten für die Erfüllung unserer Forderungen gegen diesen Kunden berechtigt vereinbart und/oder geltend gemacht haben, soweit der Wert dieser Sicherheiten den Wert unserer hierdurch gesicherten Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt, dies jedoch stets gegen Vereinbarung einer neuen angemessenen Sicherheit, mit Ausnahme der vollständigen Erfüllung der gesicherten Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber.


Schadenshaftung


26. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für:

a)
Fälle unserer Haftung gemäß den §§ 2939 – 2943 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik;
b) Haftungsfälle infolge unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens;
c) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Beauftragten und gesetzlichen Vertreter. Die oben genannten Bestimmungen haben keine Änderung der Beweislast zur Folge, die ansonsten gegebenenfalls den Kunden treffen würde (d. h. die Beweislast liegt beim ihm). Im Falle von Schäden, die dem Kunden durch eine Verzögerung unserer Lieferungen entstehen, gehen die Bestimmungen von Artikel 10. dieser Bedingungen den oben angeführten Bestimmungen vor; Vorrang vor diesen Bestimmungen haben auch jedwede ausdrücklichen vertraglichen Bestimmungen über unsere Haftung für Schäden und/oder andere Bestimmungen dieser Bedingungen, die unsere Haftung für jedwede Schäden ausdrücklich zulassen.


Rechte gewerblichen Eigentums


27. Soweit unsere Lieferungen nach jedweden Zeichnungen, Abbildungen, Spezifikationen oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt oder erbracht werden, ist der Kunde verpflichtet zu gewährleisten, dass durch diese Fertigung und diese Lieferungen gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte (nachfolgend nur „gewerbliche Schutzrechte“) Dritter nicht verletzt werden. Wir übernehmen insoweit keine Haftung dafür, dass unsere Lieferungen nicht mit gewerblichen Schutzrechten Dritter belastet sind, und wir sind nicht verpflichtet, den rechtlichen Stand hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte zu unseren Lieferungen zu prüfen. Jedwede Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Untersagen uns jedwede Dritte unter Berufung auf ihre gewerblichen Schutzrechte die Fertigung oder Vornahme einer Lieferung, so sind wir berechtigt, die Fertigung oder die Vornahme der Lieferung an den betreffenden Kunden zu verweigern oder einzustellen, und dieser Kunde hat uns den Schaden oder die Kosten, die uns durch die schuldhafte Verletzung der gewerblichen Schutzrechte durch den betreffenden Kunden entstehen, in vollem Umfang zu ersetzen; zugleich hat er uns im Umfang solcher Ansprüche zu entschädigen, die von den betreffenden Dritten gegebenenfalls gegen uns geltend gemacht werden und die wir diesen zu ersetzen haben, bzw. hat er diese Ansprüche Dritter direkt zu begleichen.


Außenwirtschaftsrecht


28. Jedwede unsere Lieferungen zur Erfüllung eines mit einem Kunden abgeschlossenen Vertrages stehen neben anderen Voraussetzungen und Bedingungen immer unter dem Vorbehalt, dass für diese keine Hindernisse aufgrund von nationalen und/oder internationalen Vorschriften des internationalen Handelsrechts vorliegen und gegebenenfalls keine nationalen oder internationalen Embargos und/oder sonstige Sanktionen diesen im Wege stehen.


Liefer- und Transportbedingungen


29. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liefern wir und alle Preise verstehen sich auf Grundlage der Lieferbedingung FCA (nach den INCOTERMS 2020) für den Sitz unserer Gesellschaft (U Autodílen Konskriptionsnummer 23, Litvínov - Chudeřín, PLZ 436 06, Tschechische Republik), an dem sich auch unser Produktionswerk befindet, dies stets inklusive der Kosten einer Standardverpackung, plus eine etwaige Umsatzsteuer in der entsprechenden gesetzlichen Höhe. Kosten für Zoll, Einfuhr und sonstige Nebenabgaben trägt ausschließlich der Kunde. Bei mit einem Nettopreis von unter 250,- EUR berechnen wir einen sog. Mindermengenzuschlag in Höhe von 90,- EUR netto.

30.
Haben wir mit dem Kunden, abweichend von Ziffer 29 dieser Bedingungen, ausdrücklich eine Umsetzung der Lieferung in seinen Sitz oder sein Werk oder gegebenenfalls an einen anderen mit dem Kunden vereinbaren Ort vereinbart, muss der Kunde sicherstellen, dass es sich um einen Ort handelt, der für Lastkraftwagen frei zugänglich ist und an dem von diesem Lastkraftwagen eine Abladung erfolgen kann. Sofern mit dem Kunden keine ausdrückliche Vereinbarung über einen anders bestimmten Preis für den Transport getroffen wurde, gilt für Lieferungen in den Sitz oder das Werk des Kunden oder gegebenenfalls an einen anderen mit dem Kunden vereinbarten Ort (insbesondere im Ausland) ferner, dass wir über den Rahmen ihres Preises hinaus auch eine Frachtkostenpauschale berechnen, und dies in Höhe von bis zu 1,5% des Nettopreises der Lieferung; in unserem Angebot, in der Bestätigung einer Bestellung und auf unserer Rechnung bezüglich einer solchen Lieferung wird die Frachtkostenpauschale gesondert ausgewiesen. Für Lieferungen nach der Regelung gemäß dieser Ziffer dieser Bedingungen im Inland (Tschechische Republik) gilt ferner Folgendes: Bei Netto-Rechnungswerten zwischen 1.500,- EUR und 3.000,- EUR erheben wir eine zusätzliche Frachtkostenpauschale in Höhe von 120,- EUR; bei Netto-Rechnungswerten zwischen 500,- EUR und 1.499,- EUR erheben wir eine zusätzliche Frachtkostenpauschale in Höhe von 180,- EUR. Liegt der Netto-Rechnungswert der Lieferung unter 500,- EUR, bezahlt der Kunde die Frachtkosten in voller Höhe, und dies zusammen mit einer Pauschale für Verpackung und Maut von 1,5% des Netto-Rechnungswertes der Lieferung. Für Netto-Rechnungswerte einer Lieferung von mehr als 3.000,- EUR berechnen wir keine zusätzliche Frachtkostenpauschale.

31.Sofern mit dem Kunden keine ausdrückliche Vereinbarung über einen anders bestimmten Preis für den Transport getroffen wurde, gilt ferner, dass wir Lieferungen, deren Gegenstand Rohre mit einem Durchmesser von bis zu 630 mm und einer Länge von bis zu 6 m sind, abweichend von den vorherigen Ziffern 29. und 30. dieser Bedingungen kostenfrei bis zum Ort der Bestimmung im Inland (Tschechische Republik) befördern, dies ohne Entladen, und zwar beginnend mit einem Preis dieser Lieferung von Netto 5.000,- EUR, und ferner nur, wenn keine unerwarteten Komplikationen beim Transport auftreten, die eine Erhöhung des Preises dieses Transportes gegenüber seinem üblichen Preis verursachen würden. Lieferungen, deren Gegenstand Rohre mit einem Durchmesser von mehr als 630 mm und einer Länge von mehr als 6 m sind, oder mit einem Netto-Rechnungsbetrag der Lieferung von bis zu 5.000,- EUR, sowie gegebenenfalls ferner Lieferungen, deren Gegenstand Sonderformteile, Sonderbauteile und jedwede weitere Ware ist, welche in den Sitz oder das Werk des Kunden oder gegebenenfalls an einen anderen mit dem Kunden vereinbarten Ort (insbesondere im Ausland) erfolgen, richten sich nach den Bestimmungen des vorherigen Punktes 30. dieser Bedingungen.

32. Alle oben in EUR angegebenen Preise gelten auch in deren Gegenwert in CZK, der durch Umrechnung zum aktuellen Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank ermittelt wird (d.h. dem am Tag der Umrechnung gültigen Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank).

33. Der Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs und eines Schadens an der Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen der Ziffer 11. dieser Bedingungen.

34. Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit uns anfallenden Verpackungsabfälle hat der jeweilige Kunde einer ordnungsgemäßen Entsorgung in Form einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder einem Recycling zuzuführen, und dies immer, soweit zwischen uns und diesem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


Sonstige und Schlussbestimmungen

 

35. Für die Auslegung jedweder in diesen Bedingungen angeführten Lieferklauseln gelten die Lieferbedingungen INCOTERMS 2020.

36.Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen und sonstigen Verpflichtungen, einschließlich der Nacherfüllung, ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unser Sitz (derzeit: U Autodílen Konskriptionsnummer 23, Litvínov - Chudeřín, PLZ 436 06, Tschechische Republik). Für alle Ansprüche aus der vertraglichen geschäftlichen Beziehung zwischen uns und dem Kunden bestimmt sich die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Gerichte nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 99/1963 Slg. der Tschechischen Republik, Zivilprozessordnung, in der Fassung der späteren Vorschriften, nach unserem Sitz (derzeit: U Autodílen Konskriptionsnummer 23, Litvínov - Chudeřín, PLZ 436 06, Tschechische Republik), und dies immer, sofern keine Vereinbarung über einen anderen Gerichtsstand getroffen wurde.

37. Jedwede Vertragsverhältnisse zwischen uns und Kunden, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, richten sich stets - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - ausschließlich nach tschechischem Recht, insbesondere, aber nicht ausschließlich, nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik. Ausgeschlossen sind eine jedwede Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) und eine Anwendung von Kollisionsnormen, die gegebenenfalls auf eine Anwendung ausländischen Rechts verweisen, gemäß dem Gesetz Nr. 91/2012 Slg. der Tschechischen Republik über das internationale Privatrecht, in der Fassung der späteren Vorschriften.

38. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des Vertrages mit dem Kunden, der teilweise auf diese Bedingungen verweist, ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages mit dem Kunden, der teilweise auf diese Bedingungen verweist. Wird an jedweder Stelle in diesen Bedingungen zur Vereinfachung ein jedweder allgemeiner Begriff verwendet, wird zu dessen rechtlicher Auslegung der ihm in seiner Bedeutung nächststehende gesetzliche Begriff verwendet.

(Diese Bedingungen gelten im oben angeführten Wortlaut seit dem 22.09.2022)