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Vergütungsbericht

nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 der SIMONA AG

Hier den Vergütungsbericht 2023 herunterladen


Kirn, den 24. April 2024
SIMONA Aktiengesellschaft

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Vergütung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Personalausschusses die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Rolf Goessler sowie die Aufsichtsratsmitglieder Roland Frobel und Dr. Roland Reber an. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der SIMONA AG orientiert sich an der Größe unseres Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes berücksichtigt.

Die Vergütung des Vorstandes ist leistungsorientiert. Sie setzt sich aus einer festen Vergütung und einer variablen Vergütung zusammen. Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die variable Vergütungskomponente wird jährlich überprüft und die fixe Komponente alle zwei Jahre. Zusätzlich werden beide Komponenten in Abständen von zwei bis drei Jahren auf der Grundlage einer Analyse der Einkommen überprüft, die vergleichbare Unternehmen an Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen. Basis der variablen Vorstandsvergütung sind die Ergebnisentwicklung im Konzern sowie ein langfristiges Anreiz-Programm (LAP). Für die Performanceperioden 2019 bis 2021 wird als maßgebliche Performancegröße der durchschnittliche NOPAT (Net Operating Profit After Tax) des Konzerns während einer dreijährigen Performanceperiode verwendet. Die erste Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2019 bis 2021, die zweite Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 und die dritte Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2021 bis 2023. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Konzernabschlusses für das letzte Jahr der jeweiligen Performanceperiode. Die Vergütung des Vorstandes setzt sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

Zusammensetzung Vergütung des Vorstandes

in TEUR 2020 2019

Erfolgsunabhängige Vergütung
Fixgehalt und Nebenleistungen 926 1.140

Erfolgsabhängige Vergütung
Jahresbonus 622 959

Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung


Periode 2017 – 2019, Auszahlung 2020 - 502
Periode 2018 – 2020, Auszahlung 2020/2021 119 330
Periode 2019 – 2021, Auszahlung 2020 - 126

Gesamtvergütung

1.667

3.057

Die Hauptversammlung der SIMONA AG hat am 10. Juni 2016 mit der nötigen Dreiviertelmehrheit beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert, sondern nur gemeinschaftlich zu veröffentlichen; aufgeteilt nach fixen Bezügen und nach erfolgsbezogenen Komponenten. Der Beschluss gilt bis einschließlich des Geschäftsjahres 2020. Die individualisierten Angaben gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB unterbleiben insofern.

Hinsichtlich der Bedingungen für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie Satzungsänderungen sieht die Satzung keine vom Aktiengesetz abweichenden Regelungen vor. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 84, 85, 133, 179 AktG.

Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstandes betragen 466 TEUR (Vorjahr 304 TEUR). Die handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder wurden in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum Ende des Berichtsjahres auf 13.383 TEUR (Vorjahr 12.651 TEUR). Die Pensionsrückstellungen nach IFRS für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder wurden in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum Ende des Berichtsjahres nach Saldierung mit dem Deckungsvermögen auf 18.443 TEUR (Vorjahr 17.393 TEUR).

Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung, Telefon sowie Versicherungsprämien bestehen. Mitglieder des Vorstandes erhielten vom Unternehmen weder Kredite oder Bezugsrechte noch bestehen sonstige aktienbasierte Vergütungen.

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie die Tätigkeit in Ausschüssen werden zusätzlich vergütet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der SIMONA AG erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 13.000 EUR. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der Standardvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten hierfür eine weitere feste Vergütung in Höhe von 7.000 EUR. Mitgliedern des Aufsichtsrates werden sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie anfallende Umsatzsteuern auf die Vergütung ersetzt.

Über die feste Vergütung hinaus kann die Hauptversammlung eine variable, vom Erreichen oder Überschreiten von Unternehmenskennziffern abhängige Vergütungskomponente beschließen. Für das Geschäftsjahr 2020 wurden von der Hauptversammlung am 05. Juni 2020 keine variablen Vergütungsbestandteile beschlossen.

Die Bezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf 158 TEUR (Vorjahr 156 TEUR), davon SIMONA AG 140 TEUR (Vorjahr 140 TEUR). Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten vom Unternehmen weder Kredite oder Bezugsrechte noch bestehen sonstige aktienbasierte Vergütungen.