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Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, über- oder unterschreitet, hat dies gemäß § 33 Abs. 1 WpHG dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mitzuteilen. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, spätestens innerhalb von vier Handelstagen.

Die SIMONA AG ist nach § 40 Abs. 1 WpHG verpflichtet, die Stimmrechtsmitteilungen, die ihr gemäß § 33 WpHG zugegangen sind, zu veröffentlichen. Dies erfolgt über die EQS Group AG.

Zu den EQS News

In der nachfolgenden Tabelle führen wir die jeweils aktuellsten Mitteilungen aller Investoren auf, die uns Schwellenberührungen gem. § 33 WpHG gemeldet haben. Die Einzelheiten können Sie den jeweiligen Mitteilungen entnehmen.

Datum ¹

Gesellschaft

Anteil

EQS News

05.06.2023

Ameriprise Financial, Inc.

0,00%

EQS NEWS

26.05.2023

Regine Tegtmeyer

3,75%

EQS NEWS

23.05.2023

Regine Tegtmeyer

54,14%

EQS NEWS

¹ Datum, an welchem die Meldeschwelle überschritten, unterschritten oder erreicht wurde.

Mitteilung von Schwellenberührungen

Wir bitten Aktionäre, die zur Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen verpflichtet sind, ihre Mitteilung an folgende E-Mail-Adresse zu richten: ir@simona-group.com

Mitteilungen der SIMONA AG

Den Veröffentlichungspflichten nach WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) kommt die SIMONA AG über den Service der EQS Group AG nach. 

Insiderinformationen, Directors' Dealings, Stimmrechts- und Gesamtstimmrechts-Mitteilungen sowie über die gesetzlichen Publizitätspflichten hinausgehende weitere Meldungen, insbesondere zu unseren Geschäftsergebnissen, finden Sie im vollständigen Wortlaut hier: 

EQS NEWS

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